Checkliste
Was tun bei einem Todesfall?
Hier haben wir für Sie die ersten wichtigsten Schritte zusammengestellt, wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert sind und die Sie in die Wege leiten müssen.
Wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 117
Feuerwehr-Notruf: 118
Sanitäts-Notruf: 144
REGA: 1414
24 h-Telefon
Zumstein Bestattungen: +41 41 660 14 18
Was ist zu tun bei...
...einem Todesfall zu Hause?
- Den Arzt (behandelnder Arzt, Hausarzt) benachrichtigen, Notfall Tel. 041 660 33 77
- Telefon 1811 bzw. 1818 (Auskunft) oder 117 (Polizei) gibt Auskunft
- ev. Leichenschau durch Kantonsarzt
- Der Arzt stellt den Todesschein aus.
- Die Angehörigen oder der Bestattungsdienst (mit Vollmacht) überbringen den Todesschein innert 48 Std. dem Zivilstandsamt Obwalden oder der jeweiligen Gemeindekanzlei.
...einem Todesfall in Spital, Klinik oder Heim?
- Das Pflegepersonal verständigt den Arzt, welcher den Todesschein ausstellt. Der Todesschein wird durch die Spital- bzw. Heimleitung dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Allfälliges Familienbüchlein dem Spital oder Heim überbringen.
...einem Unfalltod oder Suizid?
- Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen, Verdacht auf ein Tötungsdelikt oder Selbsttötung die Polizei (Tel. 117) benachrichtigen.
- Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Es wird eine Leichenschau oder wenn nötig eine Legalinspektion (Untersuchung des Leichnams) durchgeführt.
- Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Anordnung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin.
- Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei mitgeteilt.
- Die Staatsanwaltschaft überbringt den Todesschein des Arztes dem Zivilstandsamt.
Wie ist das weitere Vorgehen?
- Bestatter kontaktieren
- Allfällige Anordnungen (Bestattungsanordnungen, Vorsorgeverträge, Sterbeverfügungen) des Verstorbenen mitbringen
- Zivilstandsamt des Sterbeortes benachrichtigen Benachrichtigung des Pfarramtes, Termine Beerdigung, allenfalls Sterbegebet und Dreissigster vereinbaren. Besprechung des Lebenslaufes
- Todesanzeige und Text für Leidzirkulare aufsetzen, Couverts zur Beschriftung beziehen
- Nächste Angehörige, Freunde und Bekannte, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Vereine und andere Organisationen benachrichtigen
- Leidmahl, Imbiss oder Apéro organisieren
- Trauerfeier vorbereiten (musikalische Umrahmung, Lebenslauf aufsetzen, bei privater Abdankung Redner bestimmen)
Was ist später noch zu erledigen?
- Wohnungsvermieterin benachrichtigen*
- Aufgefundene Testamente am letzten Wohnsitz des Erblassers ungeöffnet der Gemeinde (Vormundschaftsbehörde, Gemeindeschreiber) zur amtlichen Eröffnung einreichen
- Krankenkasse, Pensionskasse, Bank, Post, Telefon, Strassenverkehrsamt, Steueramt über den Tod informieren*
- Versicherungen (Lebens-, Unfall-, Renten- Mobiliar-, Haftpflichtversicherung) benachrichtigen*
- Wenn Hausrat aufzulösen ist: Wohnung und Telefonanschluss kündigen, Post umleiten, Radio/TV (SERFAE) abmelden, Wohnung räumen (Caritas, Brockenhäuser, Private)*
- Haustiere versorgen
- Bei Unfall/Suizid: Benachrichtigung der Unfall- und Lebensversicherung (teilweise Übernahme der Bestattungskosten gemäss Art. 37.1 UVG)
- Abonnemente und Mitgliedschaften kündigen*
- Grabpflege organisieren
- Grabmal (Grabstein, Grabplatte) bestellen
- Verfassen und Versenden von Danksagungen
* Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Wichtige Fragen beim Bestatter
- Angaben über die verstorbene Person (Name/Vorname, Jahrgang, Statur, Sterbeort)
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort und Dauer der Aufbahrung (z.B. zu Hause, im Heim, in der Friedhofshalle)
- Ankleiden der verstorbenen Person (Privatkleider oder Sterbehemd)
- Auswahl von Sarg, Urne und Grabkreuz
- Ausschmücken des Sarges mit Blumen und persönlichen Gegenständen
- Zeitpunkt der Einäscherung, Beerdigung oder Urnenbeisetzung
- Veröffentlichung der Todesanzeige in der Regional-/Lokalzeitung (Redaktionsschluss beachten)
- Gestaltung und Druck von Leidzirkularen und Danksagungen
- persönliche Wünsche und Anliegen
Regelung der Erbschaft:
Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten.
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).
Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «schicklichen Bestattung».
Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen.